Heimtierschutzverordnung

Deutscher Tierschutzbund legt Entwurf vor

Deutscher Tierschutzbund
Der Entwurf für eine Heimtierschutzverordnung des Deutschen Tierschutzbundes sieht zum Beispiel vor, dass soziale Tiere wie Meerschweinchen mindestens zu zweit gehalten werden. Foto: Deutscher Tierschutzbund e.V.
21.03.2017

Der Deutsche Tierschutzbund hat einen Entwurf für eine Heimtierschutzverordnung erarbeitet, mit dem der Verband heute an die Öffentlichkeit gehen möchte. Eine entsprechende Verordnung könnte die Haltung, Kennzeichnung, Registrierung, Zucht und den Handel mit Heimtieren wirksam und umfassend einheitlich regeln. Bisher gibt es außer dem Tierschutzgesetz und einer Verordnung für Hunde keine gesetzlich verbindlichen Regelungen zur Heimtierhaltung, so der Deutsche Tierschutzbund.
"Anders als zum Beispiel in der Schweiz oder Österreich fehlt es in Deutschland nach wie vor an Regelungen zum Schutz der Heimtiere", erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Dies hat zur Folge, dass quasi jedermann nach Gutdünken ein beliebiges Tier halten oder mit einer Tierart züchten kann. Auch zum Handel mit Heimtieren gibt es kaum Vorgaben", so Schröder weiter.
Eine Heimtierschutzverordnung könnte zunächst für die üblicherweise in Privathaushalten gehaltenen Heimtiere, also Hunde, Katzen und Kleinsäuger, gelten. In einem zweiten Schritt könnten Tierarten ergänzt werden, für welche eine Eignung zur Haltung als Heimtier wissenschaftlich nachgewiesen wurde.
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