Urteil gefallen

Lebendfütterung ist nicht grundsätzlich verboten

Schlangen, Lebendfütterung, Gericht
Foto: pixabay
28.09.2016

Das Verwaltungsgericht München kam zu dem Beschluss, dass es kein generelles Verbot der Lebendfütterung gibt. Es wurde jedoch festgestellt, dass aufgrund tierschutzrechtlicher Bestimmungen grundsätzlich zunächst eine Umstellung auf Fütterung mit totem Futter zu versuchen ist.
Hintergrund des Urteils ist ein Rechtsstreit dem ein Verwaltungsverfahren folgte das tierschutzwidrige Haltungsbedingungen von Mäusen und Schlangen (Königspython) in einer Wohnung in München zum Gegenstand hatte, und die Fragen der art- und tierschutzgerechten Fütterung von Schlangen zu klären waren (petonline berichtete).
Zur Startseite
Mehr zum Thema
Das neue Abo: Print – Digital – Online
Jetzt gratis testen
Fachzeitschrift für den Zoofachhandel und die gesamte Heimtier-Branche
Lesen Sie auch