Gifttiergesetz in Nordrhein-Westfalen

BNA: „Sachkunde kommt zu kurz“

09.09.2020

Bei der Verabschiedung des so genannten Gifttiergesetzes in Nordrhein-Westfalen wurden nach Auffassung des Bundesverbands für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz (BNA) viele Chancen verpasst. Auf Unverständnis stößt bei dem Verband besonders, dass der Aspekt der Sachkunde im Gesetz überhaupt nicht vorkomme. "Die profunde Sachkunde ist die beste Gefahrenabwehr, da in speziellen Kursen nicht nur Grundlagen über die Biologie und Physiologie dieser Tiere vermittelt werden, sondern auch über eine sichere Unterbringung sowie ggf. auch über das Handling solcher Tiere."
Einen weiteren Kritikpunkt nennt der BNA: "Kann oder möchte ein Halter der vom Gesetz betroffenen Tierarten die Auflagen nicht erfüllen, kann er seine Tiere entweder außerhalb von Nordrhein-Westfalen verkaufen oder dem Land überlassen, welches für die Abholung und Unterbringung der Tiere auf Landeskosten sorgt." Die Gesamtsumme, die dabei zustande kommt,  könnte sehr schnell mehrere Millionen Euro betragen, befürchtet der Verband.
Nach Ansicht des BNA sind die eventuell hohen Kosten wohl auch der Grund, weswegen die ursprünglich geplante Gesetzeslaufzeit von zehn Jahren auf die Hälfte reduziert wurde.
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