"Handelsunternehmen müssen steuerrechtliche Abschreibungszeiträume berücksichtigen und wollen sichere Arbeitsplätze schaffen. Für unternehmerische Entscheidungen und Investitionen in tierschutzgerechte Tierverkaufsanlagen, Mieten von Gewerbefläche u.ä. muss es eine ausreichende Planungssicherheit geben. Diese ist nicht gegeben, wenn eine Sachkundeprüfung der tierverantwortlichen Person und damit zwangsläufig auch die Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Handel mit lebenden Wirbeltieren automatisch nach acht Jahren erlöschen."
Norbert Holthenrich befürchtet, dass der Zoofachhandel aufgrund mangelnder Planungssicherheit die Vermittlung von Tieren einstellen würde, sollte die Verordnung im nächsten Sommer unverändert in Kraft treten. "Das wäre schlecht für das Tierwohl, da voraussichtlich mehr Tiere über unkontrollierte Kanäle verkauft würden."
Die von der Ministerin angekündigten Maßnahmen zur Stärkung des Personals im Zoofachhandel begrüßt Norbert Holthenrich. Der ZZF-Präsident würde sich aber in Zukunft eine bundeseinheitliche fachspezifische Ausbildung für Zoofachhändler wünschen, um einen bundeseinheitlichen Standard hinsichtlich der Sachkunde im Zoofachhandel sicherzustellen.