Zur einfachen Umsetzung wird den Partnern empfohlen, die Weitergabe direkt über die Kasse zu regeln. Der Vorteil sei, dass die Preisauszeichnungen im Zoofachmarkt nicht geändert werden müssten. An der Kasse wird die neue Mehrwertsteuer berechnet, die Differenz, die sich zum ausgezeichneten Preis ergibt, gibt es dann in Form eines Nachlasses auf den Einkauf. Dieser wird, sofern im Kassensystem möglich, transparent auf dem Kassenzettel ausgewiesen.
Die Partner erhalten POS-Material im markenspezifischen Design, mit dem sie ihre Kunden im Zoofachmarkt auffällig über die Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung informieren können. Auch für die Kommunikation auf den Webseiten und Social-Media-Kanälen gibt es entsprechendes Material.
Die von der Bundesregierung beschlossene Mehrwertsteuersenkung gilt für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember und soll den Konsum ankurbeln. Hierbei wird der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent gesenkt. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz wird von 7 auf 5 Prozent reduziert.