Dabei laufen werbewirksam gekleidete Personen als lebende Werbeträger durch die Messehallen, um auf die Produkte und den Messestand ihres Auftraggebers aufmerksam zu machen.
Bezüglich der Präsentation und Gestaltung der Walking Acts sind, so der Veranstalter, der Fantasie keine Grenzen gesetzt.
Bis auf die Eingangs-, Service- und Gastronomiebereiche dürfen die Werbeträger nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung durch alle Hallen laufen.