Hat bisher nur die verantwortliche Person im Zoofachhandel die Pflicht, gegenüber der zuständigen Behörde den Nachweis ausreichender Sachkunde zu erbringen, soll mit der neuen Verordnung diese Pflicht auf alle Personen, die regelmäßig mit dem Verkauf von Wirbeltieren zu tun haben, ausgedehnt werden, sprich: auf das gesamte Verkaufspersonal.
Das Personal müsse sich zudem regelmäßig weiterbilden, heißt es in dem Verordnungsentwurf. Auch ein Tierbestandsbuch soll obligatorisch werden, aus dem klar ersichtlich hervorgeht, wie viele Tiere und welche Tiere es im Laden gibt und welche Sachkunde dementsprechend vorhanden sein muss.
Für besonders viel Brisanz dürfte die Forderung der Ministerin führen, die Handelserlaubnis des tierführenden Zoofachhandels künftig auf acht Jahre zu befristen.