Harter Lockdown 1.-5. April

ZZF macht sich für Öffnung des Zoofachhandels stark

24.03.2021

Die Bundeskanzlerin hat mit den Regierungschefs der Länder weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung des Covid-19-Infektionsgeschehens getroffen. Beschlossen wurde unter anderem, dass der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Ostersamstag) als Ruhetage definiert werden, gleichbedeutend mit Sonn- und Feiertagen. Demzufolge sollen an beiden Tagen die Unternehmen geschlossen bleiben. Am 3. April dürfe nur der "Lebensmitteleinzelhandel im engeren Sinne" öffnen.
Auch die Hersteller von Heimtierbedarf, der Großhandel und Heimtierpfleger dürfen am 1. und 3. April ihre Betriebe nicht öffnen, fasst der ZZF zusammen. Auch der Zoofacheinzelhandel darf am 1. April nicht öffnen. Ob er am 3. April öffnen darf, ist derzeit (Stand: 23. März) noch unklar, so der ZZF weiter.
Der ZZF hat in E-Mails an die zuständigen Ministerien in Bund und Ländern deutlich gemacht, dass der stationäre Zoofachhandel die Versorgung von 34,9 Millionen Heimtieren in Deutschland garantiert und appelliert, den 3. April im Sinne des Tierwohls für den Zoofachhandel freizugeben. Erwartet werden schlüssige Antworten zu den Ruhetagen in den neuen Corona-Landesverordnungen, die noch beschlossen werden müssen. Außerdem stellt sich die Frage, wer für den Ausfall der beiden nun in Ruhetage umgewandelten Werktage aufkomme.
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