Zoofachgeschäfte und -märkte sollen auch weiterhin geöffnet bleiben. Dies sieht die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefs der Bundesländer angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vor. Ausdrücklich nicht geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter strengen Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF), aber auch das führende Fachhandelsunternehmen Fressnapf hatten im Vorfeld gegenüber den zuständigen Ministerien im Bund und in den Ländern darauf hingewiesen, dass zur Versorgung der Heimtiere "entsprechend ihren Bedürfnissen" der Zoofachhandel weiterhin geöffnet sein muss. Nur dort gäbe es diätische Tiernahrung und Futtermittel, die aufgrund von speziellen Nahrungsbedürfnissen oder Empfindlichkeiten wie Allergien den Heimtieren regelmäßig gegeben werden müssen. Im Lebensmittelhandel seien auch Futtermittel für Ziervögel, Kleinsäuger, Zierfische, Amphibien und Reptilien sowie Lebendfutter sehr selten erhältlich, betont der ZZF.