Infektionsschutzgesetz

Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern preschen vor

Baumärkte und Raiffeisen-Märkte sind die Leidtragenden des neuen Infektionsschutzgesetzes in Baden-Württemberg.
Baumärkte und Raiffeisen-Märkte sind die Leidtragenden des neuen Infektionsschutzgesetzes in Baden-Württemberg.
19.04.2021

Die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern haben die von der Bundesregierung so genannte Notbremse bereits zum 19. April umgesetzt und dafür entsprechende Maßnahmen formuliert. Die Notbremse soll ab einer Inzidenz über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen in Kraft treten.
Kernthema ist die Schließung des Einzelhandels, mit Ausnahme von Geschäften mit Produkten für den täglichen Bedarf. Dazu zählt auch der Zoofachhandel
Betroffen von der Schließung sind in Baden-Wüttemberg allerdings erneut die Baumärkte und - explizit namentlich aufgeführt - die Raiffeisen-Märkte, während in Mecklenburg-Vorpommern die Baumärkte geöffnet bleiben dürfen.
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