Mit der neuen Regelung müssen alle Pflanzen einen so genannten Pflanzenpass haben. Dieser weist den botanischen Namen der Pflanzenart aus, den EU-Mitgliedsstaat und die Registriernummer des Unternehmens sowie das Herkunftsland der Pflanzen. Züchter, Produzenten und Importeure müssen sich dazu registrieren, ebenso wie Onlinehändler, die mit Pflanzen handeln. Der stationäre Zoofachhandel ist von der Registrierungspflicht bisher ausgenommen.
Führende Anbieter von Wasserpflanzen bestätigten auf Anfrage von petonline, dass sie die Pflanzenpässe bereits umgesetzt haben, beklagten aber zugleich auch den hohen administrativen Aufwand.