Einen weiteren Kritikpunkt nennt der BNA: "Kann oder möchte ein Halter der vom Gesetz betroffenen Tierarten die Auflagen nicht erfüllen, kann er seine Tiere entweder außerhalb von Nordrhein-Westfalen verkaufen oder dem Land überlassen, welches für die Abholung und Unterbringung der Tiere auf Landeskosten sorgt." Die Gesamtsumme, die dabei zustande kommt, könnte sehr schnell mehrere Millionen Euro betragen, befürchtet der Verband.
Nach Ansicht des BNA sind die eventuell hohen Kosten wohl auch der Grund, weswegen die ursprünglich geplante Gesetzeslaufzeit von zehn Jahren auf die Hälfte reduziert wurde.