Neuer Vertriebsbindungsvertrag

30.03.2006
Oase arbeitet nur mit autorisierten und beratenden Händlern zusammen, die sich regelmäßig schulen lassen und ein entsprechend breites Sortiment führen

Oase will mit seinen Handelspartnern einen neuen Vertrag eingehen. Der Oase EU-Vertriebsbindungsvertrag regelt Unternehmensangaben zufolge Rechte und Pflichten auf der Grundlage moderner Markt-, Vertriebs- und Angebotssituationen. Er legt fest, dass nur autorisierte und beratende Händler die Produkte des Anbieters vertreiben dürfen. Die regelmäßige Teilnahme an Produktschulungen ist darin ebenso vorgeschrieben wie die Sicherstellung eines attraktiven, breiten und aufeinander abgestimmten Sortiments an Fertigprodukten, Zubehör und Ersatzteilen des Herstellers, heißt es in einer Mitteilung. Händlern, die zusätzlich zum stationären Geschäft einen Internet-Shop einrichten wollen, bietet der Teichspezialist außerdem einen Onlineservice an. Unter www.oase-partnershop.de kann sich jeder Händler seinen virtuellen Verkaufsraum einrichten und bestücken lassen. Generell ist dagegen der erwerbsmäßige Verkauf von Oase-Produkten beispielsweise über Internetauktionen durch den neuen Vertriebsbindungsvertrag nicht gestattet.
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