Damit sei der Firma Dennerle bis zur endgültigen Klärung im Hauptsacheverfahren untersagt, ihre Produkte "Blitzklärer" und "Superklar" in Deutschland zu vertreiben, ohne dass die Produkte bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin registriert sind, eine N-Registriernummer erhalten haben und diese auf der Außenverpackung wiedergegeben ist.
Nach Ansicht der Firma Söll enthalten die beiden Produkte von Dennerle den Wirkstoff Alumniumhydroxydchlorid, der in bestimmten Konzentrationen auf Mensch, Tier und Umwelt giftig wirke. Der Wirkstoff ist als Algenbekämpfungsmittel nicht zugelassen und darf seit 2006 nicht mehr für diesen Zweck verwendet werden.