Rechtsstreit zwischen Söll und Dennerle geht weiter

20.05.2009
Das Landgericht Hamburg hat den Erlass der einstweiligen Verfügung der Firma Söll gegen die Firma Dennerle bestätigt. Dennerle darf danach bis zur endgültigen Klärung im Hauptsacheverfahren ihre Produkte "Blitzklärer" und "Superklar" in Deutschland nicht vertreiben

Das Landgericht Hamburg hat den Erlass der einstweiligen Verfügung der Firma Söll gegen die Firma Dennerle bestätigt. Damit habe das Gericht zu dem dringenden Antrag von Söll auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Dennerle das Urteil zur mündlichen Verhandlung vom 5. Mai verkündet. Dies teilte nun die Firma Söll in einer Pressemitteilung mit.
Damit sei der Firma Dennerle bis zur endgültigen Klärung im Hauptsacheverfahren untersagt, ihre Produkte "Blitzklärer" und "Superklar" in Deutschland zu vertreiben, ohne dass die Produkte bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin registriert sind, eine N-Registriernummer erhalten haben und diese auf der Außenverpackung wiedergegeben ist.
Nach Ansicht der Firma Söll enthalten die beiden Produkte von Dennerle den Wirkstoff Alumniumhydroxydchlorid, der in bestimmten Konzentrationen auf Mensch, Tier und Umwelt giftig wirke. Der Wirkstoff ist als Algenbekämpfungsmittel nicht zugelassen und darf seit 2006 nicht mehr für diesen Zweck verwendet werden.
 
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