Hintergrund des Urteils ist ein Rechtsstreit dem ein Verwaltungsverfahren folgte das tierschutzwidrige Haltungsbedingungen von Mäusen und Schlangen (Königspython) in einer Wohnung in München zum Gegenstand hatte, und die Fragen der art- und tierschutzgerechten Fütterung von Schlangen zu klären waren (petonline berichtete).
Urteil gefallen
Lebendfütterung ist nicht grundsätzlich verboten

Hintergrund des Urteils ist ein Rechtsstreit dem ein Verwaltungsverfahren folgte das tierschutzwidrige Haltungsbedingungen von Mäusen und Schlangen (Königspython) in einer Wohnung in München zum Gegenstand hatte, und die Fragen der art- und tierschutzgerechten Fütterung von Schlangen zu klären waren (petonline berichtete).