Urteil aus Münster

Hundefriseure in NRW dürfen wieder arbeiten

13.01.2021

Das Verwaltungsgericht Münster hat dem Eilantrag von Hundefriseurin Elisa Kloppenburg, Inhaberin des Hundesalons Elisa in Emsdetten, stattgegeben, in dem sie gegen die coronabedingte Schließung der Hundesalons in Nordrhein-Westfalen geklagt hat.
"Die Coronaschutzverordnung - auch in der zum Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung geltenden Fassung vom 7. Januar - verbietet die Ausübung der beruflichen Tätigkeit der Klägerin nicht", begründet das Gericht. Denn der Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden werde eingehalten.
Schon zuvor konnte auf Initiative des ZZF erreicht werden, dass in Bayern Groomer ihrer Arbeit nachgehen dürfen, wenn Tierhalter ein tierärztliches Attest mitbringen. Noch immer dürfen aber Heimtierpfleger in manchen Bundesländern überhaupt nicht arbeiten, gemäß den Informationen des ZZF weder in Baden-Württemberg noch in Niedersachsen und auch nicht in Sachsen-Anhalt.
Vielleicht ändert sich dies nach dem jetzt getroffenen Urteil aus Münster.
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