Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe empfiehlt, vorhandene Ratten (auch Futtertiere) vor dem Weiterverkauf mindestens 14 Tage in Quarantäne zu setzen und auf Symptome zu achten bzw. vor dem Weiterverkauf von einem Tierarzt begutachten zu lassen.
Ratten in Quarantäne und infizierte Ratten sollten nur mit Schutzhandschuhen angefasst werden. Der Verband empfiehlt, die Kunden beim Kauf von Ratten über das Risiko einer Kuhpockeninfektion zu informieren und sich diese Aufklärung schriftlich bestätigen zu lassen. Ferner sollten Zoofachhändler die Betriebshaftpflichtversicherung auf Deckung eines Zoonose-Risikos überprüfen.
Bei Krankheitsverdacht müssen die Tiere einem Tierarzt vorgestellt werden, da die Kuhpockeninfektion bei Nagern gemeldet werden muss. Bei Ratten zeigen sich die Kuhpocken an leichten Hautveränderungen bis offenen Wunden, insbesondere an Maul, Ohren, Pfoten oder Schwanz. Auch Katzen und möglicherweise andere Nager können an dem Kuhpockenvirus erkranken. Da in den frühen 80er Jahren die Pockenschutzimpfung eingestellt wurde, sind besonders jüngere Menschen von einer Ansteckung bedroht.