Vorsicht beim Handel mit Ratten

20.04.2009
Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe gibt dem Zoofachhandel praktische Tipps, worauf er achten sollte

Im Handel sind mit Kuhpocken infizierte Ratten aufgetaucht, und es sind auch mehrere Menschen an Kuhpocken erkrankt. Es gibt einen epidemiologischen Zusammenhang zwischen allen bisher festgestellten Fällen, aber noch ist nicht geklärt, aus welcher Quelle in Tschechien die infizierten Tiere stammen. Da nicht auszuschließen ist, dass auch deutsche Zwischenhändler als Lieferant infizierter Tiere in Frage kommen und die eingeführten Tiere bereits andere Ratten angesteckt haben, ist beim Handel und im Umgang mit Ratten derzeit Vorsicht geboten.
Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe empfiehlt, vorhandene Ratten (auch Futtertiere) vor dem Weiterverkauf mindestens 14 Tage in Quarantäne zu setzen und auf Symptome zu achten bzw. vor dem Weiterverkauf von einem Tierarzt begutachten zu lassen.
Ratten in Quarantäne und infizierte Ratten sollten nur mit Schutzhandschuhen angefasst werden. Der Verband empfiehlt, die Kunden beim Kauf von Ratten über das Risiko einer Kuhpockeninfektion zu informieren und sich diese Aufklärung schriftlich bestätigen zu lassen. Ferner sollten Zoofachhändler die Betriebshaftpflichtversicherung auf Deckung eines Zoonose-Risikos überprüfen.
Bei Krankheitsverdacht müssen die Tiere einem Tierarzt vorgestellt werden, da die Kuhpockeninfektion bei Nagern gemeldet werden muss. Bei Ratten zeigen sich die Kuhpocken an leichten Hautveränderungen bis offenen Wunden, insbesondere an Maul, Ohren, Pfoten oder Schwanz. Auch Katzen und möglicherweise andere Nager können an dem Kuhpockenvirus erkranken. Da in den frühen 80er Jahren die Pockenschutzimpfung eingestellt wurde, sind besonders jüngere Menschen von einer Ansteckung bedroht.
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