Ermäßigter Steuersatz auf dem Prüfstand

20.09.2010
In einem Gutachten des Bundesfinanzministeriums heißt es, dass es für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für alles andere als für Lebensmittel und Trinkwasser „keine wissenschaftliche Begründung“ gebe. Dies beträfe auch Tiernahrung

Für alles andere als für Lebensmittel und Trinkwasser gebe es keine wissenschaftliche Begründung für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, der bis dato auch für Tiernahrung gilt. Dies berichtet die Onlineausgabe der Wirtschaftswoche und beruft sich dabei auf ein vom Bundesfinanzministerium angeforderten Gutachten. Dieses solle zwar erst Ende September veröffentlicht werden, doch nach Informationen der Wirtschafts-Woche unter Berufung auf Ministeriumskreise, sieht das Professoren-Team allein bei Lebensmitteln und Trinkwasser einen hinreichenden Grund für einen ermäßigten Satz.
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