Klage gegen Bonner Straßenstrich

20.04.2011
Fressnapf Bonn hat gegen die Rotlicht-Einrichtung geklagt, da sich der Markt des Unternehmens in direkter Nachbarschaft befindet (pet berichtete). Wie die Zeitung „General Anzeiger“ berichtet, wird der Straßenstrich verkürzt und die Prostitution erst ab 20.15 Uhr erlaubt

Wie die Zeitung „General Anzeiger“ berichtet, wird der Bonner Straßenstrich verkürzt und die Prostitution erst ab 20.15 Uhr erlaubt. Fressnapf Bonn hatte gegen den Straßenstrich geklagt, da sich der Markt des Unternehmens in direkter Nachbarschaft zu der Rotlicht-Einrichtung befindet. Das pet-Fachmagazin berichtete ausführlich über die Zustände in seiner März-Ausgabe. Marktleiter Ralf Oven berichtete gegenüber pet, dass Mitarbeiterinnen des Marktes sowie weibliche Kunden immer wieder von Freiern angesprochen wurden.Zu der Einigung kam es nun laut dem „General Anzeiger“ durch ein Gespräch zwischen Vertretern der Stadt, der Bezirksregierung Köln und der unmittelbar betroffenen Firmen, darunter auch Fressnapf. Der entsprechende Beschlussvorschlag zur Änderung der Sperrbezirksverordnung wird jetzt dem Sozialausschuss vorgelegt. Beschließt dann auch der Stadtrat die neue Regelung, werde die Stadt bei der Bezirksregierung umgehend einen Antrag auf Änderung der Verordnung stellen, so die Zeitung.
Zur Startseite
Mehr zum Thema
Das neue Abo: Print – Digital – Online
Jetzt gratis testen
Fachzeitschrift für den Zoofachhandel und die gesamte Heimtier-Branche
Lesen Sie auch