Die Verhandlung war laut Söll notwendig geworden, weil ein konkurrierendes Aquaristikunternehmen das Fadenalgenvernichter-Patent im Einspruchsverfahren angegriffen hatte. Weder im schriftlichen Verfahren noch in der mündlichen Verhandlung sei es den Vertretern dieses Unternehmens jedoch gelungen, die Neuheit und erfinderische Tätigkeit des Söll-Patents zur Fadenalgenvernichtung zu widerlegen.
Söll erzielt Verfahrenssieg
Die Verhandlung war laut Söll notwendig geworden, weil ein konkurrierendes Aquaristikunternehmen das Fadenalgenvernichter-Patent im Einspruchsverfahren angegriffen hatte. Weder im schriftlichen Verfahren noch in der mündlichen Verhandlung sei es den Vertretern dieses Unternehmens jedoch gelungen, die Neuheit und erfinderische Tätigkeit des Söll-Patents zur Fadenalgenvernichtung zu widerlegen.












