Söll erzielt Verfahrenssieg

26.10.2012
Das Europäische Patentamt in München hat das Fadenalgenvernichter-EU-Patent von Söll bestätigt

Vor dem Europäischen Patentamt in München hat die Söll GmbH aus Hof einen Verfahrenssieg erzielt: So wurde das Fadenalgenvernichter-EU-Patent des Unternehmens im Einspruchsverfahren vor dem Patentamt nach der mündlichen Verhandlung bestätigt.
Die Verhandlung war laut Söll notwendig geworden, weil ein konkurrierendes Aquaristikunternehmen das Fadenalgenvernichter-Patent im Einspruchsverfahren angegriffen hatte. Weder im schriftlichen Verfahren noch in der mündlichen Verhandlung sei es den Vertretern dieses Unternehmens jedoch gelungen, die Neuheit und erfinderische Tätigkeit des Söll-Patents zur Fadenalgenvernichtung zu widerlegen.
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