Verfahren dauert maximal 45 Tage

Kartellbehörde prüft Deal von Arcaplanet und Maxi Zoo

Die führende italienische Fachhandelsgruppe Arcaplanet will mit Europas Marktführer im Zoofachhandel, der Fressnapf-Gruppe, in Italien ein Gemeinschaftsunternehmen gründen. Die Kartellbehörde des Landes sieht das kritisch.
Die führende italienische Fachhandelsgruppe Arcaplanet will mit Europas Marktführer im Zoofachhandel, der Fressnapf-Gruppe, in Italien ein Gemeinschaftsunternehmen gründen. Die Kartellbehörde des Landes sieht das kritisch.
03.12.2021

Die italienische Kartellbehörde will einen Zusammenschluss der beiden italienischen Zoofachhandelsketten Arcaplanet und Maxi Zoo (Fressnapf) nicht ohne weiteres durchwinken. Das berichten italienische Medien und verweisen auf ein jetzt veröffentlichtes Bulletin der Kartellbehörde. Diese hat eine Untersuchung gegen den Arcaplanet-Eigentümer Cinven eingeleitet.

Der Zusammenschluss von Arcaplanet und Maxi Zoo soll im Rahmen von zwei Aktienkaufverträgen durchgeführt werden. Dabei soll Cinven zwischen 65 und 70 Prozent und Fressnapf 30 bis 35 Prozent der Anteile an dem neu gegründeten Unternehmen Shiba halten. Untersucht werden sollen von der Kartellbehörde die möglichen Auswirkungen der Fusion von Arcaplanet und Maxi Zoo auf den italienischen Heimtiermarkt.

Die Kartellbehörde geht davon aus, dass Arcaplanet und Maxi Zoo mit 388 bzw. 136 Geschäften der erste und der drittgrößte Zoofachhandelsbetrieb in Italien sind. Die Fusion würde zu einer beherrschenden Stellung des neuen Unternehmens mit einem Marktanteil von etwa 30 bis 35 Prozent führen. Auf lokaler Ebene würde die neue Gruppe in mindestens 90 Gebieten Italiens sogar mehr als 50 Prozent des Marktanteils halten. In mindestens 124 Gebieten läge der gemeinsame Marktanteil immer noch bei über 25 Prozent, so die Behörde. Schließlich begründete die Kartellbehörde ihre Entscheidung, die Untersuchung fortzusetzen, mit der bedeutenden und weit verbreiteten Präsenz der Arcaplanet- und Maxi Zoo-Geschäfte in Italien sowie mit der Bedeutung und dem Ruf der beiden Marken. Das Verfahren muss innerhalb von 45 Tagen ab dem Datum des Beschlusses dieser Maßnahme (22. November) abgeschlossen werden.

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