BNA bedauert einseitiges Gutachten

EU-Machbarkeitsstudie zu einer Positivliste

Meist konzentriert sich die Diskussion über Positivlisten auf sogenannte Exoten, hier Strumpfbandnattern.(Quelle: Dähne Verlag, Mengedoht)
Meist konzentriert sich die Diskussion über Positivlisten auf sogenannte Exoten, hier Strumpfbandnattern.
30.07.2025

Die EU-Kommission hat beschlossenen, den illegalen Handel mit Tieren wildlebender Arten und Pflanzen stärker zu bekämpfen – und in diesem Zusammenhang eine Machbarkeitsstudie zur möglichen Einführung einer Positivliste für Heimtiere in Auftrag gegeben. Das berichtet der Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz (BNA) in seinem aktuellen Newsletter. Auftragnehmer sei die Agentur RPA Europe, die im letzten Jahr dazu 63 Interviews und eine Online-Umfrage durchgeführt habe, darunter der BNA. „Wir haben ebenfalls auf die Online-Umfrage hingewiesen, an der sich dann letztendlich europaweit lediglich 779 Personen bzw. Institutionen und Organisationen beteiligten.“

Am 10. Juni hat RPA Europe die Zwischenergebnisse in einer Online-Veranstaltung vorgestellt. „Leider muss hierzu festgehalten werden, dass die Ergebnisdarstellung äußerst subjektiv und einseitig war, da die Argumente, die gegen eine Positivliste sprechen, teilweise gar nicht oder kaum berücksichtigt wurden“, so der BNA weiter. Rechtliche Hürden wie durch das ZZF-Gutachten von Prof. Spranger spielten demnach nur eine untergeordnete Rolle.

„Stattdessen wurden bekannte und teils nicht belegbare angebliche Vorteile einer Positivliste aufgrund fehlender Rechtsrahmen für die Bereiche Tierschutz, invasive gebietsfremde Arten, Artenschutz und Zoonosen genannt, obwohl es genau für diese Rechtsbereiche europäische und/oder nationale Vorgaben gibt“, führt der BNA weiter aus. „Auch die von uns übermittelten Ergebnisse der Exopet-Studie aus Deutschland, die sich gegen eine Positivliste ausspricht, wurden nicht erwähnt.“

Schon während der Veranstaltung habe es so viele Kommentare durch Halterorganisationen im Chat und in der Diskussion gegeben, dass RPA Europe wie auch Europäische Kommission die Kritik nicht ignorieren konnten und zugesichert wurde, im weiteren Studienverlauf die Anmerkungen sowie weitere mögliche eingesandte Argumente besser zu berücksichtigen.

Der BNA hat bereits am 18. Juni eine Stellungnahme an die EU-Kommission wie auch an RPA Europe versandt, in der viele weitere Belege aufgeführt wurden, die gegen die Einführung einer Positivliste sprechen und alternative Lösungen aufzeigen, um die thematisierten Problembereiche entweder besser zu regeln (Gefahrtiere) oder bestehende Regelungen besser umzusetzen (fachpersonelle Stärkung des Vollzugs).

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