Kartellamt will „genau“ prüfen

21.06.2007
Wettbewerbsrechtliche Bedenken geäußert; Abgabe einzelner Marktkauf-Standorte möglich

Das Bundeskartellamt will den Kauf der 133 Marktkauf-Baumärkte durch Toom überprüfen. Man habe kartellrechtliche Bedenken, so eine Sprecherin der Behörde. Bei der Überprüfung geht es vor allem um regionale Überschneidungen beider Ketten, die zu einer Vormachtstellung führen könnten. Das Kartellamt könnte Toom u. a. dazu zwingen, einzelne Marktkauf-Märkte abzugeben. Bisher war eine Entscheidung der Kartellwächter bis Anfang August 2007 erwartet worden. Diese kann sich jetzt weiter verzögern.
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