Die Globus-Gruppe muss die Fusion seiner Bau-Fachmärkte mit den Hela-Baumärkten teilweise wieder rückgängig machen. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf letztinstanzlich und wies damit eine Beschwerde des Unternehmens gegen den Beschluss des Bundeskartellamtes vom Dezember 2007 zurück, dass Globus Märkte an vier Standorten verkaufen muss. Damit kann das Bundeskartellamt das bereits begonnene Entflechtungsverfahren fortsetzen. Demnach ist neben der Veräußerung von vier saarländischen Standorten auch ein Hela-Verkauf als Ganzes an Dritte ebenso vorstellbar wie eine Rückübertragung an die Alteigentümer. Wie Globus mit der neuen Situation umgeht, sei noch offen, ließ das Unternehmen wissen.