Einstweilige Verfügung gegen Fressnapf

26.02.2010
Rechtsanwalt bemängelt Werbung für Haustierversicherungen, die Fressnapf direkt als Versicherer erscheinen lasse. Vorerst darf auf Fressnapf.de keine Versicherung mehr verkauft werden

Der Berliner Rechtsanwalt Dietmar Goerz hat beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen Fressnapf erwirkt. Dies berichtet ein Online-Nachrichtendienst der Versicherungsbranche. Weiteren Onlinemedien der Versicherungsbranche zufolge dürfe auf Fressnapf.de vorerst keine Versicherung mehr verkauft werden. Hintergrund der einstweiligen Verfügung sei, dass Fressnapf als Vermittler der Agila Haustierversicherung den Eindruck erwecke, selbst der Versicherer zu sein. Die Kanzlei von RA Goerz habe im Auftrag zweier Versicherungsmakler aus dem Berliner Umland gehandelt. Die einstweilige Verfügung beziehe sich auf die Erstinformations-Pflicht als Vermittler. Weitere Informationen unter www.petonline.de/branchenthemen.
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