PR-Rat rügt Fressnapf

19.08.2013
Das Gremium betrachtet es als erwiesen, dass verschiedene Firmen, unter anderem Fressnapf, in der Ausgabe der ZDF-Sendung „Wetten, dass…?“ Schleichwerbung betrieben bzw. sich in Schleichwerbung in Form von Themenplacements versucht haben

Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) hat unter anderem die Fachhandelskette Fressnapf für „versuchte bzw. vollendete Schleichwerbung“ in der Ausgabe der ZDF-Sendung „Wetten, dass…?“ vom 12. Februar 2011 gerügt.
Der DRPR beruft sich auf eigene Recherchen, unter anderem eine Befragung der Beteiligten. Danach kam das Gremium zu dem Ergebnis, dass Fressnapf Schleichwerbung in Form von Themenplacements vollzogen habe. Diese seien über Anzeigenschaltungen bezahlt worden.
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