„Ein Rechtsinstrument auf EU-Ebene für ein Importverbot könnte die EU-Artenschutzverordnung zur Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens sein. Diese Verordnung erfasst jedoch grundsätzlich nur Tier- und Pflanzenarten, die in ihrem Bestand gefährdet sind. Nicht gefährdete Arten werden nicht geregelt“, führt Emonds aus. „Eine Ausdehnung der EU-Verordnung auf solche Arten halte ich schlichtweg für illusorisch, da sie mit dem Washingtoner Übereinkommen kaum vereinbar wäre.“ Die Forderung, Importe von Wildfängen in die EU grundsätzlich zu verbieten, erscheine daher wenig realistisch. Artenschutzrechtlich sei von Brüssel also nicht viel zu erwarten.
Importverbot bei Wildfängen „wenig realistisch“
„Ein Rechtsinstrument auf EU-Ebene für ein Importverbot könnte die EU-Artenschutzverordnung zur Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens sein. Diese Verordnung erfasst jedoch grundsätzlich nur Tier- und Pflanzenarten, die in ihrem Bestand gefährdet sind. Nicht gefährdete Arten werden nicht geregelt“, führt Emonds aus. „Eine Ausdehnung der EU-Verordnung auf solche Arten halte ich schlichtweg für illusorisch, da sie mit dem Washingtoner Übereinkommen kaum vereinbar wäre.“ Die Forderung, Importe von Wildfängen in die EU grundsätzlich zu verbieten, erscheine daher wenig realistisch. Artenschutzrechtlich sei von Brüssel also nicht viel zu erwarten.