Zu den besonders gefährlichen und damit in Zukunft mit einem Haltungsverbot belegten Arten zählen unter anderem diverse Spinnen-und Skorpionarten, Kegelschnecken, alle Giftschlangen und Krustenechsen. Aufgrund einer Übergangsregelung sollen bestehende private Haltungen bis zum Tod der Tiere jedoch zulässig sein, sofern die Halter die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.
Für die als „gefährlich“ eingestuften Tierarten soll zukünftig eine Anzeigepflicht gelten. Zudem müssen die Halter unter anderem ihre Sachkunde gegenüber der Behörde nachweisen und über eine adäquate Haftpflichtversicherung verfügen. Zu den betroffenen Tierarten zählen diverse Vogelspinnengattungen, Hundertfüßer, Skorpionarten und alle Riesenschlangenüber 2 Meter.
Kritik an dem geplanten Gesetz kommt dabei vom Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz (BNA). „Falls das Gesetz in dieser Form in Kraft tritt, hat es aber das Potenzial für ein echtes ‚Bürokratiemonster‘. Der verwaltungstechnische Aufwand, der nur von Spezialisten bewältigt werden kann, kann nur ansatzweise abgeschätzt werden. Die dabei entstehenden Kosten sollen laut Entwurf von den Tierhaltern getragen werden“, so der BNA. Pauschale Verbote und wären daher nicht geeignet, die grundsätzliche Problematik zu lösen.














