Schweiz

Baumärkte und Gartencenter bleiben offen

In Bau- und Gartenmärkten dürfen ab dem 18. Januar nur Produkte verkauft werden, die als notwendig für den täglichen Bedarf erachtet werden.
In Bau- und Gartenmärkten dürfen ab dem 18. Januar nur Produkte verkauft werden, die als notwendig für den täglichen Bedarf erachtet werden.
15.01.2021

Die Baumärkte und Gartencenter in der Schweiz bleiben trotz der Verschärfung des landesweiten Lockdowns geöffnet. Ab kommenden Montag, 18. Januar, müssen Läden mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs bis Ende Februar schließen. Der DIY- und Gartenhandel wie auch Blumengeschäfte fallen nicht unter das Öffnungsverbot.
Allerdings dürfen nur Produkte verkauft werden, die als notwendig für den täglichen Bedarf erachtet werden. Zu diesen gehören auch Futtermittel und Zubehörartikel für Heimtiere. Nicht zulässig ist aber der Ladenverkauf zum Beispiel von Gartenmöbeln, Fahrrädern und anderen Gegenständen, die nicht als Bau- oder Gartenartikel zu qualifizieren sind.
Diese Artikel dürfen nur via Click & Collect verkauft werden, heißt es in der entsprechenden Verordnung des Eidgenössischen Departments des Inneren.
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