Das Saarland hat als erstes Bundesland ein Werbeverbot für Non-Food-Produkte verhängt, die nicht zum täglichen Bedarf gehören. Das berichtet die "Berliner Zeitung". Das Werbeverbot gelte mit der neuen Corona-Verordnung des Bundeslandes am 22. Februar für alle Handelsbetriebe, die nach dem Schwerpunktprinzip während des Lockdowns ohne Einschränkungen ihr Warensortiment anbieten könnten. Somit dürfen SB-Warenhäuser, Vollsortimentsgeschäfte, Discounter und Supermärkte weiterhin Mischsortimente anbieten und verkaufen, ein "Bewerben über das Betriebsgelände hinaus" sei für Produkte, die nicht dem täglichen Gebraucht dienen, aber verboten. Das Werbeverbot soll zunächst bis zum 28. Februar gelten.