Initiative des BNA

Offener Brief an die Europäische Kommission

In bestimmten Lampentypen zur Erzeugung von UV-A- und -B-Strahlung kann nicht auf Quecksilber verzichtet werden, meint der BNA.
In bestimmten Lampentypen zur Erzeugung von UV-A- und -B-Strahlung kann nicht auf Quecksilber verzichtet werden, meint der BNA.
29.09.2023

Der Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz (BNA) hat sich in einem offenen Brief an die Europäische Kommission in Brüssel gewandt. Hintergrund sind aktuelle EU-Vorgaben zur Energieeffizienz und zu Gefahrstoffen in Leuchtmitteln, die, so meint der BNA, den Tier- und Artenschutz sowie die Zuchtprogramme gefährden.

„Das Ziel der Gesetzgebungsverfahren ist unbestritten sinnvoll und unterstützenswert“, unterstreicht der Verband, betont aber dazu: „Die gesetzlichen Vorgaben bedeuten auch, dass bestimmte Lichtquellen in der Tierhaltung künftig verboten sein werden oder nur noch zeitlich beschränkt erlaubt sind. Dies hat nicht nur gravierende Auswirkungen auf die Haltung und das Wohlergehen von Amphibien, Reptilien, Vögeln und Kleinsäugern in menschlicher Obhut, sondern bedroht auch Artenschutzprojekte in zoologischen und privaten Einrichtungen (Ex-situ-Artenschutz) in der gesamten Europäischen Union.“

In dem offenen Brief an die Europäische Kommission wird auf Grundlage wissenschaftlicher Informationen erklärt, warum nicht nur Licht und Wärme abstrahlende Lampen für das Wohlergehen der Tiere unerlässlich sind, sondern auch, weshalb in bestimmten Lampentypen zur Erzeugung der lebenswichtigen UV-A- und -B-Strahlung nicht auf Quecksilber verzichtet werden kann.

Der BNA hat in ganz Europa Verbände und Organisationen aus den unterschiedlichen Bereichen der Tierhaltung, dem Artenschutz sowie der Tierärzteschaft um Unterstützung des Schreibens gebeten.

Der Offene Brief kann hier eingesehen werden.

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