Ladendiebstahl hat im Jahr 2024 im Einzelhandel in Deutschland einen Schaden in neuer Rekordhöhe verursacht: Wie die aktuelle Studie des Handelsforschungsinstitutes EHI deutlich macht, gingen im vergangenen Jahr Waren im Wert von fast drei Mrd. Euro durch Ladendiebstahl an den Kassen vorbei. Damit erhöhte sich der wirtschaftliche Schaden im Vergleich zu 2022 um insgesamt 20 Prozent. „Trotz Warensicherung und Mitarbeiterschulungen wird im Handel gestohlen, was nicht niet- und nagelfest ist. Insbesondere der organisierte und gewerbsmäßige Ladendiebstahl hat dem Einzelhandel in den letzten Jahren schmerzliche Verluste beschert“, erklärte Frank Horst, EHI-Experte für Sicherheit und Inventurdifferenzen und Autor der Studie „Inventurdifferenzen 2025“.
Der weitaus größte Anteil der Inventurdifferenzen entsteht demnach durch Diebstahl durch Kundschaft, Mitarbeitende, Lieferante sowie Servicepersonal und beläuft sich auf insgesamt 4,2 Mrd. Euro (2023: 4,1 Mrd. Euro). Nach Einschätzung der befragten Unternehmen sind auf Ladendiebstähle durch Kundschaft rund 2,95 Mrd. Euro zurückzuführen. Den eigenen Angestellten werden Verluste in Höhe von 890 Mio. Euro angelastet, dem Personal von Lieferanten und Servicefirmen 370 Mio. Euro, so die EHI-Studie. Der aus Diebstahl resultierende volkswirtschaftliche Schaden durch entgangene Umsatzsteuer beläuft sich auf rund 570 Mio. Euro pro Jahr.

98 Prozent aller Diebstahlfälle werden laut EHI nicht erkannt und dementsprechend nicht angezeigt. Aus dem durchschnittlichen Schaden aller angezeigten Diebstähle und dem per Inventur festgestellten ergibt sich, dass jährlich etwa 24,5 Mio. Ladendiebstähle im Wert von jeweils 120 Euro unentdeckt bleiben. Letztendlich bedeute das, dass alle Verbraucher die Kosten für Diebstähle und deren Vermeidung (7,3 Mrd. Euro) mit rund 1,5 Prozent in den Verkaufspreisen bei jedem Einkauf mitbezahlen müssen.
Bessere Bekämpfung gefordert
„Eine solch dramatische Entwicklung kann und darf von der Politik nicht mehr ignoriert werden“, fordert der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Stefan Genth. Der Einzelhandel erwarte in dieser Legislaturperiode deutliche Maßnahmen des Gesetzgebers, um die Zahl der Ladendiebstähle zu reduzieren. „Viele Händler sind frustriert, weil Anzeigen selten zu einer Verurteilung und Sanktionierung der Täter führen und ersparen sich daher den mit der Strafanzeige verbundenen bürokratischen Aufwand“, so Genth.
In Reaktion auf die für viele Handelsunternehmen dramatische Entwicklung legt der HDE immer wieder umfassende Vorschläge zur besseren Bekämpfung des Ladendiebstahls vor. So müssten etwa im Rahmen der geplanten Reform des Strafprozessrechts die Möglichkeiten der Staatsanwaltschaften, Strafverfahren faktisch aus Effizienzgründen einzustellen, durch gesetzliche Änderungen eingeschränkt werden. Um eine spürbare Sanktion der in Banden agierenden Täter zu gewährleisten, seien darüber hinaus strafrechtliche Änderungen in Bezug auf die schweren Diebstahlsdelikte dringend erforderlich. „Es geht um Prävention durch konsequentere und härtere Strafen“, so der HDE-Hauptgeschäftsführer.