Zollfreiheitsgrenze

Bevh kritisiert EU-Entscheidung

Die Zollfreiheitsgrenze für Lieferungen aus Drittstaaten wird 2028 fallen.(Quelle: Pixabay Greg Montani)
Die Zollfreiheitsgrenze für Lieferungen aus Drittstaaten wird 2028 fallen.
14.11.2025

Chinesische Online-Shops überschwemmen den europäischen Markt. Bei einer Untersuchung der EU-Kommission fiel der Anbieter Temu bereits durch zweifelhafte Geschäftspraktiken auf (pet berichtete). Neben falschen Rabattaktionen, gefälschten Bewertungen sowie irreführenden Informationen zu Rechtsansprüchen der Verbraucher mache die mächtige Konkurrenz aus Asien der heimischen Heimtierbranche auch durch Billigprodukte zu schaffen, auf die allzu oft noch nicht einmal Zoll gezahlt werden muss, befand die EU-Kommission. Die Zollfreiheitsgrenze der Europäischen Union liegt derzeit bei 150 Euro.

Am gestrigen 13. November hat der EU-Ministerrat hat beschlossen, dass diese ab 2028 fallen soll. Dann müssten alle Waren aus Nicht-EU-Staaten verzollt werden. Für Alien Mulyk, Bevh-Geschäftsführerin Public Affairs Europa & International, ist das zu wenig und geht nicht schnell genug. „Die Abschaffung der Zollfreigrenze ist ein wichtiger erster Schritt für fairere Wettbewerbsbedingungen“, kommentiert sie den Schritt gegenüber pet-online. „Die europäischen Zollbehörden sind jedoch bereits heute mit der Kontrolle der Pakete aus Drittstaaten überfordert.“ Durch die Aufhebung der Zollfreigrenze werde deren Arbeit noch weiter zunehmen, folgert Mulyk. Sie fordert eine schnellstmögliche Digitalisierung, bessere Ausstattung der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden sowie ein einheitliches System im europäischen Binnenmarkt.

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