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1996, Nr. 6, S. 82
REPORT
Neue EU-Artenschutzverordnung
"Der Handel kann damit leben"
Zwar enthält der Entwurf der neuen EU-Artenschutz-verordnung auch
so manchen Pferdefuß, sagte EPO- Generalsekretär Rolf-Dieter
Gmeiner bei einer Info-Veranstaltung im Rahmen der "Interzoo".
Dennoch könne der Handel alles in allem damit zufrieden sein
Das erklärte Ziel der Verordnung ist es, das Recht im Bereich des Artenschutzes
auf dem Boden der EU zu harmonisieren. "Ziel verfehlt", meint
dazu Rolf-Dieter Gmeiner, auch Geschäftsführer des ZZF. Zwar sei
es dem federführenden Umweltrat gelungen, einen Entwurf vorzulegen,
der den Handel innerhalb der EU einheitlich regelt, nicht jedoch den Besitz,
für den die Artenschutzverordnung nationale Sonderwege zulasse. Dies,
so fürchtet Gmeiner, fordere den Schwarzhandel geradezu heraus. "Es
soll doch niemand glauben", sagte Gmeiner, "daß der Tierliebhaber
ein Besitzverbot in Deutschland nachvollzieht, das es in einem Nachbarland
nicht gibt." Zudem könnten durch strenge nationale Besitzregelungen
der Handel unterlaufen werden und insbesondere Probleme beim Transithandel
entstehen. Um Wettbewerbsverzerrungen und eine Prozeßflut vor dem
europäischen Gerichtshof zu vermeiden, fordert Gmeiner europaweit einheitliche
Besitzregelungen. Welche Arten letztlich erfaßt werden, wird in Anhang
A bis D der Verordnung geregelt. Die Kategorie A ist die schärfste
Schutzstufe und verbietet den Handel mit den gelisteten Tieren. Die Abstufung
aus dieser Gruppe soll künftig erschwert, Umstufungen zwischen B, C
und D dagegen erleichtert werden, um differenzierter und flexibler auf den
jeweiligen Schutzbedarf der einzelnen Arten reagieren zu können. Gerade
diese Flexibilität, erläuterte Gmeiner, könne sich nachteilig
auf den Handel auswirken, da das System insgesamt an Berechenbarkeit verliere
und keine langfristige Planung möglich sei. Positive Aspekte gewinnt
Gmeiner dagegen dem Anhang D ab. Dort werden Arten geführt, für
die lediglich eine Einfuhrmeldung notwendig ist. Dadurch soll die Übernutzung
einer Tierart kenntlich gemacht werden, um rechtzeitig verschärfte
Schutzmaßnahmen zu ermöglichen. Diese Kategorie werde damit zu
einer Art Frühwarnsystem für den Handel, sagte Gmeiner. Insgesamt
würden Nachzuchten nicht in dem Maße privilegiert, wie erwartet,
bedauerte Gmeiner. Zwar werde der Handel mit F1-Tieren grundsätzlich
erlaubt. Völlig unklar sei aber, wie die Nachzuchten gekennzeichnet
werden sollen. Auch die Frage, ob generelle Genehmigungen ausgesprochen
werden sollen oder…
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