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Das Geschäft mit dem Koi bleibt schwierig

Der Koi-Herpes-Virus bewegt in der Gartenteichbranche weiterhin die Gemüter. Für weiteren Zündstoff sorgte nun eine Änderung der Fischseuchen-Verordnung
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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 20. Dezember beschlossen, die Fischseuchen-Verordnung zu ändern. Wie Ende 2005 im Bundesgesetzblatt nachzulesen war, hat sich das Gremium dafür ausgesprochen, auch eine Anzeigepflicht für den Koi-Herpes-Virus (KHV) in diese Verordnung aufzunehmen. In wie weit diese Gesetzesänderung die Branche betreffen wird, ist auch über zwei Monate später noch unklar. Bei Redaktionsschluss sah es allerdings so aus, als ob die Anzeigepflicht des KHV nur für Speisekarpfen und nicht für Koi gelten soll. Bei dieser Entscheidung des zuständigen Bundeslandwirtschaftsministeriums, sollte es dabei bleiben, dürften weniger seuchenrechtliche Aspekte als vielmehr die Angst vor eventuellen Regressansprüchen eine Rolle spielen. Denn auf den Gesetzgeber könnten, würde man die Anzeigepflicht für KHV auf Koi-Fische ausdehnen, im Ernstfall nicht unerhebliche Entschädigungsforderungen zukommen, sollte ein Amtsveterinär bei einem Großhändler die Tötung von infizierten Koi-Beständen anordnen müssen. Zumal die rechtliche Lage nicht eindeutig sein dürfte, solange es bei KHV keine 100prozentig zuverlässigen Diagnosemöglichkeiten gibt. Das Geschäft mit dem Koi ist in den vergangenen Jahren schwierig geworden. Die im ZZF organisierten Zierfischgroßhändler haben schon Anfang 2003 beschlossen, alle importierten Koi stichprobenweise mittels der PCR-Nachweismethode testen zu lassen. Allerdings ist auch das PCR-Verfahren, bei dem Virus-DNA im Fischgewebe nachgewiesen wird, nicht 100 Prozent zuverlässig. Aus diesem Grund hat auch der Agrarausschuss des Bundestages dem Bundesrat empfohlen, KHV nicht in die Fischseuchen-Verordnung aufzunehmen. Ohne Erfolg: Wie aus dem zuständigen Landwirtschaftsministerium zu hören ist, soll dort die nun beschlossene Anzeigepflicht auch dazu dienen, den Druck auf die Labors zu erhöhen, geeignete Verfahren zu etablieren, um die Tier-Seuche in den Griff zu bekommen. Unabhängig davon, ob die Anzeigepflicht bei KHV nun auf Koi-Fische ausgedehnt wird oder nicht: Koi-Fischgroßhändler, die es in der Vergangenheit unterlassen haben, eine separate Haltung der Buntkarpfen mit getrennten Wasserkreislaufsystemen anzulegen, könnten zukünftig große Probleme bekommen, wenn KHV auftreten sollte. Unternehmen, die noch immer Koi in einer gemeinsamen Halle mit Süßwasserfischen halten, müssen bei einem eventuellen Ausbruch des KHV sogar riskieren, dass ihr kompletter Betrieb geschlossen wird. In Schwierigkeiten könnten auch Transshipper und…
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