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„Frettchen eignen sich nicht als Heimtiere“

Jörg Turk, der stellvertretende Geschäftsführer des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe, spricht sich konsequent gegen eine Präsentation dieser Tiere im Zoofachhandel aus.
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Mit Interesse haben wir Ihr Schwerpunktthema Frettchen in der pet-Ausgabe 7-8/2007 zur Kenntnis genommen. Im Einführungsbeitrag „Marktnische für findige Fachhändler?“ wird die Heimtierhaltung des Frettchens als neuer Trend aus den USA bezeichnet. Es mag sein, dass das Frettchen in den USA erst jetzt als Heimtier entdeckt wurde. Das wäre mal die sprichwörtliche Ausnahme von der Regel, wonach in Europa oft Trends erst übernommen werden, wenn diese in den USA wegen offenbar gewordener negativer Aspekte längst als überholt gelten. Die Heimtierhaltung von Frettchen war schon bei Einführung der Heidelberger Beschlüsse zum Tierschutz im Zoofachhandel im Jahr 1991 in Deutschland ein Thema. Sonst wäre das Frettchen ganz sicher nicht schon seinerzeit in die Liste der Tierarten aufgenommen worden, auf deren Präsentation die Mitgliedsfirmen des ZZF aufgrund tierschutzrelevanter Probleme, die mit der Heimtierhaltung von Frettchen einhergehen, verzichten. Aus gutem Grund! Der ZZF empfiehlt in seinem Merkblatt, Frettchen nicht als Heimtiere zu halten, weil l die Geruchsentwicklung zu mietrechtlichen Auseinandersetzungen geführt hat; l die Haltung in Mietwohnungen mehrfach gerichtlich untersagt wurde; l viele Frettchen deshalb ausgesetzt wurden; l mit tierschutzgerechten Mitteln die Geruchsentwicklung nicht zu verhindern ist; l Frettchen erkranken, wenn sie sich nicht regelmäßig fortpflanzen; l nur durch Kastration die Dauerranz der Fähen verhindert werden kann; l nur durch Kastration Verhaltensstörungen der Rüden verhindert werden können; l die Kastration gegen § 6 Tierschutzgesetz verstößt. Lust auf mehr? Ausführliche Informationen sind auch dem Merkblatt des ZZF zu entnehmen, dessen wesentliche Aussagen unter www.PETonline.de/dokumentation nachzulesen sind.
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