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BNA-Symposium klärt die Fronten

Mit seinem Symposium hat der BNA den Dialog zwischen Tierhaltern, Handel und Tierrechtlern in Gang gebracht. Wie die zweitägige Tagung zeigte, gehen die Meinungen allerdings noch weit auseinander.
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Etwa 100 Vertreter von Firmen, Verbänden und Vereinen der Heimtierbranche sowie Vertreter von Tierschutzorganisationen diskutierten im BNA-Schulungszentrum in Hambrücken mit Politikern über die Umsetzung von Tierschutz bei der Wildtierhaltung in Privathand. Unter der Tagungsleitung von Dietmar Schmidt (Chefredakteur „Gefiederte Welt“) ging es zu Beginn um die Frage, was ein Wildtier eigentlich sei und wie es vom Haus- und Heimtier abzugrenzen sei. Dabei stellte sich schnell heraus, dass es schon bei der Definition des Begriffes Wildtier unterschiedliche Vorstellungen gibt. Oft wird als Voraussetzung für die Bezeichnung „Haustier“ die Bindung an den Menschen und bei „Heimtier“ die Domestikation genannt. Tatsächlich seien aber zahlreiche Heimtiere, wie etwa das Meerschweinchen, bis heute nicht domestiziert, bemerkte Jürgen Hirt vom BNA. Michael Schmid, ebenfalls BNA, stellte weiterhin fest, dass die Haltung der Haustiere in vielen Fällen schwieriger sei als die der so genannten Wildtiere. Mangelnde Sachkenntnis führe in allen Bereichen zu Problemen, was aber nicht heiße, dass die betreffenden Tiere nicht haltbar seien. Das treffe auf Hund und Katze ebenso zu wie auf Chamäleon und Leguan. Mitten ins Thema führte der Vortrag von Prof. Dr. Thomas Richter, Leiter der Fachgruppe Tierschutz der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft, der sich dem Thema „Ist jede Haltung von Wildtieren tierschutzwidrig“ widmete. Er definierte Wildtiere als Tiere, deren genetische Ausstattung der einer freilebenden Population entspreche. Und damit sei zweifelsfrei nur das Hausrind nicht als Wildtier zu bezeichnen, da es hier kein wildlebendes Pendant gäbe – der Auerochse ist ausgestorben. „Wildtierhaltung ist möglich“ Tierschutzprobleme würden bei Haus- und Wildtieren in gleicher Weise auftreten, betonte er. Als Fazit hielt er fest, dass eine Wildtierhaltung möglich und tierschutzkonform sei, da es keine biologischen Eigenschaften gäbe, die dies verhinderten. Eine Grenze zwischen akzeptabler und nicht akzeptabler Tierhaltung sei nur politisch zu ziehen. Eine verstärkte Forderung nach Sachkunde des Tierhalters in Verbindung mit tauglichen Haltungseinrichtungen sowie einer gewissen tierschutzrechtlichen Überwachung sei aber wünschenswert. In der Diskussion zeigte sich, dass es in zahlreichen Bereichen heute noch Defizite gibt, die es durch bessere Information und vielleicht auch Überwachung, etwa bei den so genannten gefährlichen Tieren, abzubauen gilt. Lorenz Haut (BNA) und…
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