Foto: H. Hieronimus
Foto: H. Hieronimus, Liegt ein Fisch im Sterben, ist korrektes Handeln wichtig.
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Spangenberg

Auch Fische sind Lebewesen

Liegt ein Zierfisch im Sterben, sollte man ihm einen sanften Tod ermöglichen. Doch wie geht man dabei vor? Meist wird im Fachhandel gefragt. Tierarzt Dr. Rolf Spangenberg weiß, wie der Zoofachhändler reagieren muss.
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Fische sind Wirbeltiere und mit einem umfangreichen Nervensystem ausgestattet. Sie können sehen, hören und fühlen. Aquarien­fische lassen sich sogar dressieren. Zweifellos empfinden sie Schmerzen und Leiden. Auf sie trifft also zu, wenn ihre Tötung - aus welchem Grunde auch immer - ansteht, was das Deutsche Tierschutzgesetz zweifelsfrei sagt: "§ 4 (1): Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung ... getötet werden." Jeder angehende Angler muss bereits lernen, wie man einen gefangenen Fisch mit einem (!) Schlag auf den Kopf betäubt und dann mit einem (!!) Herzstich tötet.

Die Frage der Fragen

Nun steht ein tierfreundlicher Aquarianer vor dem Zoofachhändler oder auch Aquaristikfachverkäufer und hat ein Problem. In seinem Becken treibt ein Fisch mit dem Bauch nach oben und seine schwachen Flossenschläge verraten das baldige Ende. Oder er möchte seinen Überbesatz reduzieren und einige Fische "beseitigen". Sollte der Händler ihm das abnehmen? Wohl kaum. Denn das Zoofachgeschäft soll nicht in den Geruch einer Tötungsanstalt kommen.
Was kann er also dem Kunden raten, damit er bei der Tötung tierschutzgerecht vorgeht? Eine schwierige Frage. Völlig ausgeschlossen ist natürlich das leider häufige übliche Vorgehen: Der Todeskandidat wird in der Toilette heruntergespült. Das ist eine schlimme Tierquälerei. Die Fische sterben dabei einen langsamen und schrecklichen Tod. Es ist strikt abzulehnen!
Größere Fische kann man so behandeln, wie es die Angler gelernt haben: Mit einem Schlag auf den Kopf betäuben und dann mit einem Herzstich töten. Das kostet Überwindung, es muss aber sein.
Bei kleineren Fischen scheidet das jedoch aus. Hier benötigt man die Hilfe eines Tierarztes. Nach vorheriger telefonischer Anmeldung (!) bittet man ihn um ein geeignetes Betäubungs- bzw. Tötungsmittel. Die Anmeldung ist erforderlich, weil er wahrscheinlich erst in Büchern nachschlagen und in seinen Arzneibeständen herumkramen muss, sofern es nicht ein Fachtierarzt für Fische ist.

Die Anwendung

Das Präparat wird einer kleinen Menge des Aquarienwassers im geeigneten Behälter nach Anweisung zugegeben und der im Sterben liegende Fisch da hineingesetzt. Nach kurzer Zeit ist er betäubt und stirbt.
Der Zoofachhändler sollte aber bitte nicht auf die Idee kommen, ein solches Mittel vorrätig…
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