EU-Verordnung

Neue EU-Verordnung zur Kennzeichnung von Wasserpflanzen

13.12.2019

Am 14. Dezember 2019 tritt eine neue europäische Pflanzenschutzverordnung in Kraft. Diese soll vor allem die Lieferkette vom Züchter und Produzenten, über den Importeure bis in den Fachhandel transparent gestalten und einheitliche Informationen über die jeweilige Pflanze bieten. Dies betrifft insbesondere alle Wasserpflanzen für die Aquaristik.
Mit der neuen Regelung müssen alle Pflanzen einen so genannten Pflanzenpass haben. Dieser weist den botanischen Namen der Pflanzenart aus, den EU-Mitgliedsstaat und die Registriernummer des Unternehmens sowie das Herkunftsland der Pflanzen. Züchter, Produzenten und Importeure müssen sich dazu registrieren, ebenso wie Onlinehändler, die mit Pflanzen handeln. Der stationäre Zoofachhandel ist von der Registrierungspflicht bisher ausgenommen.
Führende Anbieter von Wasserpflanzen bestätigten auf Anfrage von petonline, dass sie die Pflanzenpässe bereits umgesetzt haben, beklagten aber zugleich auch den hohen administrativen Aufwand.
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