Der freie Verkauf vieler Biozidprodukte in Deutschland wurde stark einschränkt – am 1. Januar ist mit der Biozidverordnung 2025 ein neues Gesetz in Kraft getreten. Die Verordnung beinhaltet ein „Verbot der Selbstbedienung“, welches unter anderem die Produktkategorie PT 18 der tötenden Insektizide betrifft und regelt, dass
- betroffene Produkte nicht länger mit freiem Zugriff auf das Biozid-Produkt frei verkäuflich angeboten und
- betroffene Produkte nur nach einem vorab persönlich geführten Abgabegespräch mit einer speziell geschulten Person verkauft werden dürfen.
Händler müssen in teure Glasvitrinen sowie in die Schulung des Marktpersonals investieren. „Wir gehen davon aus, dass Preiseinstiegsprodukte vom Markt verschwinden und viele Distributionskanäle mit PT-18-Produkte aufgrund der hohen und für viele Händler nicht umsetzbaren Auflagen versiegen werden, insbesondere Online, im Lebensmittel-Einzelhandel, in Drogerien und bei Sonderposten-Anbietern“, sagt Erich Peters, Geschäftsführer des Familienunternehmens Ardap Care.

Flexible Lösungen für den Handel
Als Hersteller von Premium-Produkten zur Ungezieferbekämpfung hat sich Ardap Care bereits intensiv mit der neuen Gesetzgebung auseinandergesetzt. Denn der Bedarf an Insektiziden wächst seit Jahren, nicht zuletzt durch den Klimawandel und günstige Bedingungen für die Entwicklung von Ungeziefern. „Die Menschen suchen daher zwangsläufig auch weiterhin zuverlässige und vor allem wirksame Lösungen und sind bereit, für echte und effektive Problemlöser bei der Ungezieferbekämpfung Geld auszugeben“, so Erich Peters weiter.
Gut zu wissen
„Ardap“ steht seit über 50 Jahren für Ungeziefer- und Insektenbekämpfung: Ob im Haushalt, auf Terrasse und Balkon, um oder am Tier. Die Produkte in Premium-Qualität werden in Zusammenarbeit mit Parasitologen entwickelt. Als eine von acht starken Marken gehört „Ardap“ zur Markenwelt von Ardap Care.
Um der bestehenden Nachfrage sowie der Gesetzesänderung gerecht zu werden, reagiert die Marke „Ardap“ mit einer neuen Produktlinie: „Ardap Repell“ umfasst eine Vielzahl an frei verkäuflichen PT-19-Produkten, die bei akutem Ungezieferbefall sofort wirken und repellieren, sprich Ungeziefer im Haushalt, auf Terrassen und Balkonen, in der Tierhaltung oder auch im Gewerbe abwehren. „Wichtig war uns bei der aufwändigen Entwicklung der neuen Produktlinie, dass wir dem Handel eine weiterhin frei verkäufliche Lösung bieten, die gleichzeitig dem Endverbraucher die bewährte „Ardap“-Qualität und Zuverlässigkeit bei der Abwehr von kriechendem und fliegendem Ungeziefer vielfältiger Art bietet“, erklärt Eric Peters, ebenfalls Geschäftsführer von Ardap Care.

Das repellierende Sortiment beinhaltet das Universal-Produkt „Ardap Repell“-Ungezieferspray sowie Spezialprodukte zur Abwehr von Ameisen, Flöhen, Milben, Fliegen, Spinnen, Wespen und Silberfischen. Daneben bleibt eine Vielzahl an „Ardap“-Produkten zur Anwendung am Tier, wie Spot-Ons, Halsbänder, Sprays oder Shampoos, die bereits seit Jahrzehnten in der Produktgruppe PT 19 angeboten werden, auch weiterhin unverändert frei verkäuflich.
Für alle Händler, die im Rahmen der neuen Gesetzgebung für den Endverbraucher Lösungen „hinter Glas“ und mit Abgabegespräch auf der Basis von geschultem Marktpersonal anbieten, gibt es auch weiterhin die Ungezieferbekämpfungsmittel der Produktgruppe PT 18 mit Langzeitwirkung. Diese werden zukünftig mit dem Zusatz „Ardap Pro“ gekennzeichnet.