Schweiz: Schulbesuch für Hundehalter

11.06.2008
Neue Bestimmungen treten am 1. September in Kraft

Wer sich in der Schweiz ab dem 1. September einen Hund anschafft, muss innerhalb von zwei Jahren fünf Stunden Theorie und fünf zweistündige Trainings absolvieren. Dies sehen neue Richtlinien des Schweizer Bundesamts für Veterinärwesen (BVET) vor. In den Trainings sollen die Hundehalter lernen, ihr Tier zu erziehen und dessen Gesten zu deuten. Die neuen Vorschriften sollen der öffentlichen Sicherheit dienen und den korrekten Umgang mit den Vierbeinern sicherstellen, so die Mitteilung des BVET. Branchenkenner rechnen damit, dass die Anzahl neuer Hundehalter abnehmen werde, da man sich nun zweimal überlegen werde, ob man sich einen Hund anschafft.
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