Der Bundesrat hat den Versandhandel für apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel für Tiere, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen, ab sofort erlaubt. Der Vorsitzende des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA), Christian Buse, teilte mit, die Nachfrage nach preiswerten Tierarzneimitteln sei groß. „Mit diesem Beschluss hat der Gesetzgeber dem Wunsch der Verbraucher nach dem praktischen Bezug von Tierarzneimitteln über Versandapotheken Rechnung getragen.“ Außerdem schließe der Gesetzgeber eine Lücke, da nun der Versandhandel für Tier- und Humanarzneimittel gleichermaßen gelte. Auch rezeptpflichtige Tierarzneimittel darf der Tierhalter nun über den Versandhandel beziehen, wenn das Rezept zuvor vom behandelnden Tierarzt ausgestellt wurde.