Bundesrat stimmt für Aufhebung von Psittakose-Verordnung

24.09.2012
Durch die Entscheidung des Gremiums entfällt ab sofort eine Kennzeichnungspflicht für Sittiche und Papageien nach dem Tierseuchenrecht

Der Bundesrat hat der Aufhebung der Psittakose-Verordnung zugestimmt. Durch die Entscheidung des Gremiums entfällt damit ab sofort eine Kennzeichnungspflicht für Sittiche und Papageien nach dem Tierseuchenrecht. Bei der Psittakose handelt es sich um eine Tierseuche, die vor allem von Vögeln übertragen wird. Wenn dieser Erreger bei Papageienvögeln nachgewiesen wird, handelt es sich um die Psittakose-, oder auch Papageienkrankheit. Zudem ist nach der Entscheidung eine Buchführungspflicht nach der Psittakose-Verordnung, wie sie bisher erforderlich war, nicht mehr vorgeschrieben.
Für die in der Bundesartenschutz-Verordnung aufgeführten Sittiche und Papageien ist diese Pflicht jedoch weiterhin vorgeschrieben. Zudem muss laut der Geflügelpest-Verordnung von Haltern von in Gefangenschaft lebenden Vögeln anderer Arten (auch Psittaziden), soweit die Vögel zu Erwerbszwecken gehalten werden, ein Register geführt werden.
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