Aktuelles Arzneimittelgesetz betrifft auch Heimtierbranche

19.02.2013
Laut dem aktuellen Gesetz dürfen freiverkäufliche Tierarzneimittel nur noch über Apotheken und deren Großhändler sowie über Zoofachgroßhändler mit der Zulassung zum Handel mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln vertrieben werden

Laut dem aktuellen Arzneimittelgesetz (AMG) dürfen freiverkäufliche Tierarzneimittel nur noch über Apotheken und deren Großhändler sowie über Zoofachgroßhändler mit der Zulassung zum Handel mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln vertrieben werden.
Einer der zugelassenen Großhändler ist die Firma Kaysser Heimtiernahrung. Dieser hat jetzt das Internetportal www.Flohschutz-Portal.de präsentiert. Dabei handelt es sich nach Angaben des Unternehmens um ein modernes Online Order- und Versandsystem für die „Bolfo“ und „Bay-o-Pet“-Produkte. Ebenso wurden bei Kaysser Heimtiernahrung das Lager und die Logistik an die Anforderungen des Arzneimittelgesetzes angepasst.
Für den Einzelhandel, der die freiverkäuflichen Arzneimittel verkaufen will, gilt, dass wenigstens eine Person im Geschäft, den Sachkundenachweis nach AMG §50 abgelegt haben muss.
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