Tierschutzgesetz tritt in Kraft

15.07.2013
Das geänderte Gesetz enthält unter anderem ein strengeres Verbot von Qualzuchten sowie strengere Regelungen bei der Hundeausbildung

Das im Dezember letzten Jahres vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes ist mit seiner Veröffentlichung nun in Kraft getreten. Geändert wurde unter anderem die Vorgehensweise bei so genannten Qualzuchten. Durch die strengere Formulierung des Gesetzes habe das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) für mehr Rechtssicherheit bei der Anwendung des Qualzuchtverbotes gesorgt. So wurde das Verbot neu formuliert und damit „sowohl Züchtern als auch Vollzugsbehörden eine sachgerechtere und einfacher anwendbare Vorschrift als bisher an die Hand gegeben“, betont das BMELV.
Änderungen gab es auch bei den Bestimmungen zur Einfuhr von Wirbeltieren, die in Deutschland verkauft werden sollen. Diese Einfuhr muss künftig von der Behörde erlaubt werden. Damit soll laut BMELV erreicht werden, dass alle Personen, die mit den Tieren umgehen, die erforderliche Sachkunde haben und die Voraussetzungen vorhanden sind, dass die Tiere so wenig Stress wie möglich erleiden.
Ebenso soll auf diese Weise auch dem, wie das Ministerium schreibt, unseriösen Welpenhandel ein Riegel vorgeschoben werden. Ebenfalls erlaubnispflichtig wird die gewerbsmäßige Hundeausbildung, um im Sinne der Tiere und des Tierschutzes Mindestqualitätsstandards sicherzustellen. Neu ist auch, dass dem künftigen Tierhalter laut dem geänderten Gesetz schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres mitgegeben werden müssen.
>Kritik am geänderten Gesetz kommt derweil vom Deutschen Tierschutzbund. Die wenigen Verbesserungen würden zwar begrüßt, im Kern sei das Tierschutzgesetz jedoch ein reines Nutzgesetz geblieben. „Die Forderung nach einer durchgreifenden Novellierung bleibt ein Schwerpunkt für den Tierschutz-Bundestagswahlkampf“, betont der Tierschutzbund.
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