Die Grün-Rote Landesregierung in Stuttgart hat jetzt die Rechtsgrundlage geschaffen, mit der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg kommunale Kastrationsverordnungen für frei laufende Katzen erlassen können. Baden-Württemberg habe damit als erstes Bundesland die Möglichkeit des neuen §13b im Tierschutzgesetz wahrgenommen, sagt Karsten Plücker vom Bund gegen Missbrauch der Tiere. Nur mit einer gesetzlichen Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hauskatzen mit Freigang lasse sich die Überpopulation der Streunerkatzen nachhaltig und tierschutzgerecht eindämmen, so der Verein.