Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat das Prüfungskonzept der Zusatzqualifikation "Zoofachspezifisches Wissen" als geeigneten Ersatz für ein Fachgespräch gemäß §11 Abs. 2 Nr. 1 Tierschutzgesetz anerkannt. Mit der vom Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden (IHK) entwickelten Prüfung können Auszubildende und Angestellte im Zoofachhandel ihr Fachwissen über Heimtiere nachweisen. Das hessische Umweltministerium hat zudem nicht nur allen Landratsämtern und Städten in Hessen empfohlen, bei Vorlage des Zeugnisses über die bestandene Prüfung von einem Fachgespräch nach §11 TschG abzusehen, sondern hat darüber hinaus alle Bundesländer über die Gleichwertigkeitsanerkennung informiert, betont der ZZF.