Die Ermittler kamen zu dem Ergebnis, dass kein Tatverdacht wegen des Verstoßes gegen das Arbeitszeitgesetz besteht. Damit wird ein Verfahren beendet, in dem die Staatsanwaltschaft unter anderem Mitte April 2014 das Gondelsheimer Werk der Tiernahrung Deuerer GmbH durchsucht hatte.
Die Behörde ging dabei seinerzeit nach eigenen Angaben davon aus, dass Mitarbeiter des dort für die Tiernahrung Deuerer GmbH tätigen ungarischen Werkvertragsunternehmens unzulässig lange gearbeitet und ohne die hierzu erforderliche Genehmigung gegen das Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit verstoßen hätten.