Kein Tatverdacht

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Deuerer ein

Tiernahrung Deuerer
Das Deuerer-Logistik-und-Verpackungszentrum in Bretten.
10.11.2016

Nach zweieinhalb Jahren hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe nun das Ermittlungsverfahren gegen die Tiernahrung Deuerer GmbH und ihren Geschäftsführer Hans-Jürgen Deuerer, gemäß Paragraf 170 Absatz 2 der Strafprozess-Ordnung aufgrund eines mangelnden Tatverdachts ohne Auflagen eingestellt.
Die Ermittler kamen zu dem Ergebnis, dass kein Tatverdacht wegen des Verstoßes gegen das Arbeitszeitgesetz besteht. Damit wird ein Verfahren beendet, in dem die Staatsanwaltschaft unter anderem Mitte April 2014 das Gondelsheimer Werk der Tiernahrung Deuerer GmbH durchsucht hatte.
Die Behörde ging dabei seinerzeit nach eigenen Angaben davon aus, dass Mitarbeiter des dort für die Tiernahrung Deuerer GmbH tätigen ungarischen Werkvertragsunternehmens unzulässig lange gearbeitet und ohne die hierzu erforderliche Genehmigung gegen das Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit verstoßen hätten.
Zur Startseite
Mehr zum Thema
Das neue Abo: Print – Digital – Online
Jetzt gratis testen
Fachzeitschrift für den Zoofachhandel und die gesamte Heimtier-Branche
Lesen Sie auch