ZZF

Hilfe für Heimtierbesitzer in Not

26.05.2017

Anlässlich der Bundestagswahl 2017 fordern die Tierschutzorganisation TASSO e.V. und der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF): Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), die Tiere halten, sollten zusätzlich zum Regelsatz Gutscheine für Tierbedarf erhalten.
Die Betroffenen erhalten dabei gegen Nachweis der Tierhaltung bereits vor Beginn des Bezugs von Alg II Gutscheine, die bei Händlern, Tierärzten und anderen Leistungserbringern eingelöst werden können. Zur Verhinderung von Missbrauch sollten die Gutscheine personalisiert, nicht übertragbar und mit einem Verfallsdatum versehen sein.
"Unverschuldet in finanzielle Not geratene Menschen sollten sich nicht von ihren Tieren trennen müssen. Auch zum Schutz der Tiere dürfen finanzielle Gründe nicht dazu führen, dass Empfänger von Transfereinkommen ihre Heimtiere nicht mehr tiergerecht versorgen können oder abgeben müssen", erklärt ZZF-Präsident Norbert Holthenrich. 
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