Die Betroffenen erhalten dabei gegen Nachweis der Tierhaltung bereits vor Beginn des Bezugs von Alg II Gutscheine, die bei Händlern, Tierärzten und anderen Leistungserbringern eingelöst werden können. Zur Verhinderung von Missbrauch sollten die Gutscheine personalisiert, nicht übertragbar und mit einem Verfallsdatum versehen sein.
"Unverschuldet in finanzielle Not geratene Menschen sollten sich nicht von ihren Tieren trennen müssen. Auch zum Schutz der Tiere dürfen finanzielle Gründe nicht dazu führen, dass Empfänger von Transfereinkommen ihre Heimtiere nicht mehr tiergerecht versorgen können oder abgeben müssen", erklärt ZZF-Präsident Norbert Holthenrich.














