Diesem Urteil ging ein Rechtsstreit voraus, bei dem es um das Verhalten von Edeka nach der Übernahme der rund 2.300 Plus-Filialen von Tengelmann im Jahr 2008 ging. Nach der Übernahme mehrerer Plus-Filialen forderte Edeka von Lieferanten beste Konditionen für sich. Das Bundeskartellamt sah darin einen Missbrauch der Marktmacht und bekam nun vor dem BGH Recht.
Der BGH stimmte dem Bundeskartellamt zwar nicht in allen, aber in wichtigen Punkten zu: Demnach sei etwa das Rosinenpicken bei den Lieferkonditionen im Rahmen eines Bestwertabgleichs nicht zulässig. Hier müsse immer das Gesamtpaket berücksichtigt werden, schreibt das Nachrichtenmagazin "Spiegel Online".














